Willkommen auf unserer Homepage

Lieben Dank an alle Spender, ihr seid so toll. Alle Namen hier zu schreiben, würde die Seite explodieren lassen. Deshalb Bedanke ich mich bei euch allen, ihr seid die "Besten" Dankeeeeeeeee

 

 Wir befinden uns im Aufbau eines Refugiums für ausgesetzte,misshandelte und zum einschläfern abgegebene Hunde .

Wir nehmen  Hunde z.B. aus verschiedenen  Perreras auf ,der Tierklinik Benijofar , Murcia , Almeria, und Almoradi sowie Privatabgaben auf.

Die Welpenquarantäne ist fertiggestellt,fehlen nur noch ein paar Verschönerungsarbeiten.Dort sind 2 Kennel verschiedener Größen,so das Neuankömmlinge auch separiert werden koennen. Auch gibt es einen Auslauf, der über eine Treppe bis in den Garten führt. 

Im gr. Auslauf mit 5000qm Garten ist Platz für ca 20 erwachsene Tiere.

Kleinere Notfälle dürfen bei mir im Haus vorerst bis zur Ausreise einziehen.

Alle Tiere werden dem Vet vorgestellt,geimpft,entwurmt,gechipt,bekommen EU Pass,Hunde ab 1 Jahr sind auch kastriert und haben MMT.

Alle Tiere werden über einen eingetragenen gemeinnützigen Verein vermittlet !!!!!


Ich bin die Kontaktperson für Deutschland.

 

Da wir ein privat geführtes Refugio sind, sind wir auf Spenden angewiesen,um die Versorgung der Hunde gewährleisten zu können.

 

 

Kerstin Wegel, Ref. de Mascotas

 

IBAN, ES16 0081 1430 3200 0113 1815

BIC,   BSABESBB

Betrag,

Betreff,

 

 

Dringend !!!!!

 

 

Suchen dringend Flugpaten, die bereit sind einen oder mehrere unserer Hunde mit nach Deutschland zu nehmen.

 

Es entstehen für euch keine Kosten und das Einchecken der Hunde übernehmen wir natuerlich auch.Die Hunde werden am Heimatflughafen von unserer freiwilligen Helfern abgeholt und auch die Boxen werden mitgenommen.

 

Suchen immer FP von Alicante nach Frankfurt,Saarbrücken,Stuttgart,Düsseldorf , Hannover und Köln/Bonn.

 

Wer helfen mag,bitte Mail an mich,Danke.

Kerstin.Wegel@web.de



Die Rettung von Tieren aus dem Ausland ist Tierschutz und kein Handel!

Am 19. April 2012 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in der Sache

"Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V. ./. Landkreis Soltau -Fallingbostel (seit 1.8.2011 Landkreis Heidekreis)"

ein Urteil gefällt, das für alle Tierschutzvereine in der Bundesrepublik Deutschland, die Heimtiere aus süd-und osteuropäischen Ländern vor Tod und Misshandlung retten, von größtem Interesse und weitreichender Bedeutung ist.

Der ITV Grenzenlos hatte am 12. März 2010 Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Die Klage richtete sich gegen die Forderung des Veterinäramtes Soltau-Fallingbostel, dass für die Vermittlung von Hunden aus dem Ausland ein Antrag auf Genehmigung nach § 11 Abs.1 Nr. 3b des Tierschutzgesetzes gestellt werden müsse . Darüber hinaus war die Behörde der Auffassung, der Verein unterliege der Anzeige- und Registrierungspflicht nach § 4 Binnenmarkt- und Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchVO) über den gewerblichen Handel mit Wirbeltieren. Die Anzeige- und Registrierungspflicht gelte - so das Veterinäramt - auch für gemeinnützige Tierschutzvereine, die Heimtiere aus dem Ausland vor dem Tod retten mit der Absicht, ihnen in Deutschland ein Zuhause zu vermitteln. Das Veterinäramt drohte dem ITV Grenzenlos am 26. Januar 2010, eine Zuwiderhandlung ohne Genehmigung gemäß § 11 Abs.1.Nr. 3b TierSchG sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet würde. Der Vorsitzende Richter des Verw.Gerichts erkannte deshalb die Berechtigung der Klage an.
RA Dr. Jürgen Küttner aus Köln vertrat den ITV Grenzenlos in dieser Sache und argumentierte, dass für den Transport von Hunden aus dem Ausland und ihre Vermittlung in Deutschland weder ein Antrag gemäß TierSchG noch eine Anzeigepflicht gemäß BmTierSSchVO erforderlich sein, denn der ITV Grenzenlos verfolge mit der Rettung der Hunde aus dem Ausland keine gewinnerzielende Absicht.
In der mündlichen Verhandlung vor Gericht vertrat RA Dr. Küttner in Anwesenheit der Vorsitzenden des ITV Grenzenlos Dr. Helga Körnig die Auffassung, dass im Gegensatz zur Darstellung des Veterinäramtes der finanzielle Aufwand für die veterinärmedizinische Vorbereitung der Hunde auf den Transport (Impfung, Mikrochip, Erstellung des Impfpasses, Entwurmung und Kastration) sowie für den Transport selbst wesentlich höher sei als die für die Vermittlung erhobene Schutzgebühr.
Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an und ließ in seinem Urteil keinen Zweifel offen: Die Forderungen des beklagten Landkreises sind in beiden Punkten nicht gerechtfertigt und werden abgewiesen.
Dieses eindeutige Urteil wurde am 19. April 2012 verkündet. Die Berufung wurde nicht zugelassen!
Die schriftliche Begründung folgt und wird wegen ihrer überregionalen Bedeutung in der Homepage des ITV Grenzenlos (www.itvgrenzenlos.de) und in den websites anderer Tierschutzvereine veröffentlicht.
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Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.